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Seit 28.6.2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommt – Sind Sie bereit?
Seit dem 28. Juni 2025 ist es soweit: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz macht digitale Barrierefreiheit zur Pflicht. Für viele Unternehmen bedeutet das jetzt: Websites müssen schnell nachgerüstet werden.
Barrierefreie Websites sind nicht nur Compliance – sie erreichen plötzlich Millionen von Menschen, die vorher ausgeschlossen waren. Plus: Google liebt barrierefreie Seiten und belohnt sie mit besseren Rankings.
Was das für Sie bedeutet:
Das Gesetz greift bei B2C-Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen:
Die Schwellenwerte:
Der entscheidende Punkt: Ihre Website muss Vertragsabschlüsse ermöglichen. Das bedeutet:
Wer konkret betroffen ist: Klar erfasst sind Banken, Versicherungen, Online-Händler, Transportfirmen, Telekommunikationsunternehmen, Streaming-Dienste und E-Book-Anbieter.
Aber Achtung: Auch „normale“ Dienstleister wie Ärzte, Friseure, Berater oder Eventveranstalter sind erfasst – sobald sie die Schwellenwerte erreichen UND über ihre Website Geschäfte anbahnen können.
Bottom Line: Wenn Kunden über Ihre Website mit Ihnen in Kontakt treten oder Termine buchen können, und Sie die Größenkriterien erfüllen, dann sind Sie betroffen. Kein Weg führt daran vorbei.
Das neue Gesetz definiert klare Kriterien, welche Firmen ihre Webpräsenz anpassen müssen:
Zielgruppe B2C: Betroffen sind ausschließlich Unternehmen, die direkt mit Privatpersonen arbeiten.
Größenkriterien (eins davon genügt):
Entscheidender Faktor – Geschäftsrelevante Website-Funktionen: Ihre Internetpräsenz muss geschäftliche Transaktionen ermöglichen, wie:
Das Fazit: Sobald Kunden über Ihre Website wichtige Geschäftsschritte einleiten können und Sie die Unternehmensgröße erreichen, greift die Barrierefreiheitspflicht. Die reine Informationswebsite ohne Interaktionsmöglichkeiten bleibt davon ausgenommen.
Die Regelung zielt auf alle digitalen Berührungspunkte ab, bei denen Vertragsbeziehungen entstehen oder angebahnt werden können.
Die Kosten hängen primär von zwei Faktoren ab: Wie viele Barrieren bestehen aktuell und wie umfangreich ist Ihr Webauftritt?
Der Optimierungsprozess gliedert sich in zwei Hauptphasen:
Phase 1: Umfassende Analyse
Phase 2: Technische Umsetzung
Investitionsrahmen: Pro Einzelseite kalkulieren wir 200-300 Euro Arbeitsaufwand.
Praxisbeispiel: Website mit 8 Unterseiten (Startseite, Über uns, Services, 3 Service-Detailseiten, Referenzen, Kontakt) = Gesamtinvestition 1.600-2.400 Euro (netto).
Der Aufwand spiegelt die Detailtiefe wider, die für vollständige WCAG-Konformität erforderlich ist.
Eine barrierefreie Internetpräsenz zeichnet sich dadurch aus, dass sie für sämtliche Nutzer zugänglich ist – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen.
Die wichtigsten Gestaltungsprinzipien:
Visuelle Zugänglichkeit:
Technische Barrierefreiheit:
Inhaltliche Klarheit:
Zielgruppen der Optimierung: Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, Hörproblemen, motorischen Schwierigkeiten oder kognitiven Herausforderungen profitieren von diesen Anpassungen.
Der Mehrwert: Barrierefreie Gestaltung verbessert nicht nur die Zugänglichkeit für Menschen mit Einschränkungen, sondern optimiert gleichzeitig die Nutzererfahrung für alle Websitebesucher. Klare Strukturen und intuitive Bedienung kommen jedem zugute.
Eine durchdachte Umsetzung macht Ihre digitale Präsenz inklusiver und nutzerfreundlicher.
Die Einführung erfolgte schrittweise mit unterschiedlichen Fristen:
Öffentlicher Sektor – die Pioniere:
Private Wirtschaft – der große Schritt:
Warum diese Staffelung? Der Gesetzgeber wählte bewusst eine Übergangszeit. Öffentliche Institutionen fungierten als Vorreiter und sammelten praktische Erfahrungen. Diese Erkenntnisse flossen in die Regelungen für die Privatwirtschaft ein.
Aktueller Status: Während Behörden bereits seit Jahren rechtlich verpflichtet sind, steht der private Sektor nun vor der gleichen Herausforderung. Unternehmen haben damit mehrere Jahre Zeit gehabt, sich auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten.
Das Fazit: Die Barrierefreiheitspflicht ist kein plötzlicher Einschnitt, sondern das Ergebnis eines mehrjährigen, gestaffelten Einführungsprozesses. Private Unternehmen können von den Erfahrungen des öffentlichen Sektors profitieren.
Nein, das Gesetz gilt zum aktuellen Zeitpunkt nur für B2C Websites. Ein Zeitpunkt, an welchem auch B2B Websites barrierefrei sein müssen, ist weder absehbar, noch wird dieser diskutiert.
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Boosten Sie Ihre Glaubwürdigkeit!
Höhere Glaubwürdigkeit, höheres Vertrauen, Steigerung der Kauf/Anfragerate
Einer der größten Hemmnisse, warum Kunden nicht kaufen oder eine Anfrage versenden ist fehlendes Vertrauen in den Anbieter. Mit 3 Elemente auf Ihrer Website beseitigen Sie das Hemmnis:
Trustsymbole
Vertrauensbildende Symbole im Blickfeld stärken das Vertrauen und die Kauf- oder Anfragewahrscheinlichkeit des Websitebesuchers enorm. Vertrauensbildende Symbole sind zum Beispiel: Qualitätssiegel (Tüv, ISO, etc.), Siegel von Verbands- oder Vereinsmitgliedschaften, Onlinequalitätssiegel (Trusted E-Shops, Proven Expert) oder auch IHK Siegel, Siegel für IT Sicherheit, Logos von vertrauensvollen Partnern etc.
Social Proof
In der Psychologie weiß man schon seit langem: Menschen sind immer dann gewillter eine Aktion durchzuführen, wenn sie wissen, andere haben diese Aktion bereits durchgeführt. Also sprich: Zeigen Sie, dass andere Kunden Ihnen vertrauen und bei Ihnen kaufen. Das können Sie machen indem Sie:
Autoritäten
Menschen vertrauen Autoritäten, deswegen verwendet man diese in der Werbepsychologie, um dem werbenden Unternehmen oder dem Produkt mehr Glaubwürdigkeit zu geben. Auch dieser Punkt hat einen enormen Hebeleffekt für die Kauf- oder Kontaktquote auf Ihrer Website. Autoritäten sind z.B.
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