Barrierefreie Websites & PDFs

Seit 28.6.2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Bild von Design von Website und Abbildung von Homepage

Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommt – Sind Sie bereit?

Seit dem 28. Juni 2025 ist es soweit: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz macht digitale Barrierefreiheit zur Pflicht. Für viele Unternehmen bedeutet das jetzt: Websites müssen schnell nachgerüstet werden.

Barrierefreie Websites sind nicht nur Compliance – sie erreichen plötzlich Millionen von Menschen, die vorher ausgeschlossen waren. Plus: Google liebt barrierefreie Seiten und belohnt sie mit besseren Rankings.

Was das für Sie  bedeutet:

  • Größere Zielgruppe = mehr potenzielle Kunden
  • Bessere User Experience für ALLE Besucher
  • Stärkere SEO-Performance
  • Zukunftssichere digitale Präsenz

 

Wer muss jetzt handeln? Die Fakten auf den Punkt:

Das Gesetz greift bei B2C-Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen:

Die Schwellenwerte:

  • Jahresumsatz über 2 Millionen Euro ODER
  • Mindestens 10 Mitarbeiter
  • Schon eines davon reicht aus!

 

Der entscheidende Punkt: Ihre Website muss Vertragsabschlüsse ermöglichen. Das bedeutet:

  • Online-Shops (logisch)
  • Terminbuchungen möglich? → Betroffen!
  • Kontaktformular für Anfragen? → Betroffen!

 

Wer konkret betroffen ist: Klar erfasst sind Banken, Versicherungen, Online-Händler, Transportfirmen, Telekommunikationsunternehmen, Streaming-Dienste und E-Book-Anbieter.

Aber Achtung: Auch „normale“ Dienstleister wie Ärzte, Friseure, Berater oder Eventveranstalter sind erfasst – sobald sie die Schwellenwerte erreichen UND über ihre Website Geschäfte anbahnen können.

Bottom Line: Wenn Kunden über Ihre Website mit Ihnen in Kontakt treten oder Termine buchen können, und Sie die Größenkriterien erfüllen, dann sind Sie betroffen. Kein Weg führt daran vorbei.

DAS SAGEN UNSERE KUNDEN

FAQs zu barrierefreien Websites

Das neue Gesetz definiert klare Kriterien, welche Firmen ihre Webpräsenz anpassen müssen:

Zielgruppe B2C: Betroffen sind ausschließlich Unternehmen, die direkt mit Privatpersonen arbeiten.

Größenkriterien (eins davon genügt):

  • Belegschaft von mindestens 10 Personen ODER
  • Jährlicher Umsatz ab 2 Millionen Euro

 

Entscheidender Faktor – Geschäftsrelevante Website-Funktionen: Ihre Internetpräsenz muss geschäftliche Transaktionen ermöglichen, wie:

  • Anfragen via Formulare
  • Online-Terminvereinbarungen
  • Tischreservierungen
  • E-Commerce-Käufe

 

Das Fazit: Sobald Kunden über Ihre Website wichtige Geschäftsschritte einleiten können und Sie die Unternehmensgröße erreichen, greift die Barrierefreiheitspflicht. Die reine Informationswebsite ohne Interaktionsmöglichkeiten bleibt davon ausgenommen.

Die Regelung zielt auf alle digitalen Berührungspunkte ab, bei denen Vertragsbeziehungen entstehen oder angebahnt werden können.

Die Kosten hängen primär von zwei Faktoren ab: Wie viele Barrieren bestehen aktuell und wie umfangreich ist Ihr Webauftritt?

Der Optimierungsprozess gliedert sich in zwei Hauptphasen:

Phase 1: Umfassende Analyse

  • Prüfung mit WAVE Web Accessibility Extension
  • Google Lighthouse Bewertung
  • NVDA Screenreader-Test (Firefox)
  • JAWS Screenreader-Simulation
  • Mac VoiceOver Kompatibilität
  • Android Talkback Funktionalität
  • Farbkontrast-Überprüfung
  • Tastaturnavigation-Test

 

Phase 2: Technische Umsetzung

  • WCAG 2.2 konforme Farbkontrast-Anpassungen
  • Alt-Texte für sämtliche Bildelemente
  • Beschreibende Link-Texte implementieren
  • Funktionslose Links und Buttons reparieren
  • iframe-Titel für Screenreader-Verständlichkeit
  • Skip-Navigation einrichten
  • Logische Überschriftenstruktur etablieren
  • Navigations-Landmarks definieren
  • Formular-Accessibility optimieren
  • Barrierefreiheitserklärung erstellen
  • Barriere-Meldeformular integrieren

 

Investitionsrahmen: Pro Einzelseite kalkulieren wir 200-300 Euro Arbeitsaufwand.

Praxisbeispiel: Website mit 8 Unterseiten (Startseite, Über uns, Services, 3 Service-Detailseiten, Referenzen, Kontakt) = Gesamtinvestition 1.600-2.400 Euro (netto).

Der Aufwand spiegelt die Detailtiefe wider, die für vollständige WCAG-Konformität erforderlich ist.

Eine barrierefreie Internetpräsenz zeichnet sich dadurch aus, dass sie für sämtliche Nutzer zugänglich ist – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen.

Die wichtigsten Gestaltungsprinzipien:

Visuelle Zugänglichkeit:

  • Starke Farbkontraste für bessere Lesbarkeit
  • Skalierbare Schriftgrößen
  • Klare visuelle Hierarchien

 

Technische Barrierefreiheit:

  • Vollständige Tastatursteuerung möglich
  • Screenreader-kompatible Strukturierung
  • Beschreibende Alternativtexte für alle Grafiken

 

Inhaltliche Klarheit:

  • Logischer Seitenaufbau
  • Verständliche Navigation
  • Einfache, präzise Sprache

 

Zielgruppen der Optimierung: Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, Hörproblemen, motorischen Schwierigkeiten oder kognitiven Herausforderungen profitieren von diesen Anpassungen.

Der Mehrwert: Barrierefreie Gestaltung verbessert nicht nur die Zugänglichkeit für Menschen mit Einschränkungen, sondern optimiert gleichzeitig die Nutzererfahrung für alle Websitebesucher. Klare Strukturen und intuitive Bedienung kommen jedem zugute.

Eine durchdachte Umsetzung macht Ihre digitale Präsenz inklusiver und nutzerfreundlicher.

Die Einführung erfolgte schrittweise mit unterschiedlichen Fristen:

Öffentlicher Sektor – die Pioniere:

  • 2018: Öffentliche Stellen mussten ihre neuen Websites barrierefrei gestalten
  • 2020: Bestehende Behörden-Websites wurden nachgerüstet
  • 2021: Mobile Apps des öffentlichen Sektors folgten

 

Private Wirtschaft – der große Schritt:

  • 28. Juni 2025: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt für Privatunternehmen in Kraft

 

Warum diese Staffelung? Der Gesetzgeber wählte bewusst eine Übergangszeit. Öffentliche Institutionen fungierten als Vorreiter und sammelten praktische Erfahrungen. Diese Erkenntnisse flossen in die Regelungen für die Privatwirtschaft ein.

Aktueller Status: Während Behörden bereits seit Jahren rechtlich verpflichtet sind, steht der private Sektor nun vor der gleichen Herausforderung. Unternehmen haben damit mehrere Jahre Zeit gehabt, sich auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten.

Das Fazit: Die Barrierefreiheitspflicht ist kein plötzlicher Einschnitt, sondern das Ergebnis eines mehrjährigen, gestaffelten Einführungsprozesses. Private Unternehmen können von den Erfahrungen des öffentlichen Sektors profitieren.

Nein, das Gesetz gilt zum aktuellen Zeitpunkt nur für B2C Websites. Ein Zeitpunkt, an welchem auch B2B Websites barrierefrei sein müssen, ist weder absehbar, noch wird dieser diskutiert.

KONTAKTIEREN SIE UNS

Sie erreichen uns per Telefon, Mail oder über unser Kontaktformular.

ADRESSE

Digitaholics
Buchanan GmbH

Martin-Luther-Straße 5b
70372 Stuttgart

Kontaktformular

Schreiben Sie uns eine Nachricht. Sie erhalten innerhalb 24 Stunden (meist schneller) eine Rückantwort.

Vertrauensbildende Elemente

Boosten Sie Ihre Glaubwürdigkeit!

Nutzen

Höhere Glaubwürdigkeit, höheres Vertrauen, Steigerung der Kauf/Anfragerate

Detailbeschreibung

Einer der größten Hemmnisse, warum Kunden nicht kaufen oder eine Anfrage versenden ist fehlendes Vertrauen in den Anbieter. Mit 3 Elemente auf Ihrer Website beseitigen Sie das Hemmnis:

Trustsymbole

Vertrauensbildende Symbole im Blickfeld stärken das Vertrauen und die Kauf- oder Anfragewahrscheinlichkeit des Websitebesuchers enorm. Vertrauensbildende Symbole sind zum Beispiel: Qualitätssiegel (Tüv, ISO, etc.), Siegel von Verbands- oder Vereinsmitgliedschaften, Onlinequalitätssiegel (Trusted E-Shops, Proven Expert) oder auch IHK Siegel, Siegel für IT Sicherheit, Logos von vertrauensvollen Partnern etc.

Social Proof

In der Psychologie weiß man schon seit langem: Menschen sind immer dann gewillter eine Aktion durchzuführen, wenn sie wissen, andere haben diese Aktion bereits durchgeführt. Also sprich: Zeigen Sie, dass andere Kunden Ihnen vertrauen und bei Ihnen kaufen. Das können Sie machen indem Sie:

  • Logos von Unternehmen zeigen, die zu Ihren Kunden gehören
  • Kundenstimmen zeigen
  • Den Bewertungsdurchschnitt Ihrer Google Sternchenbewertung zeigen
  • Oder auch einfach nur textlich erwähnen „Über 1.000 Kunden haben uns dieses Jahr bereits vertraut“ oder Ähnliches

Autoritäten

Menschen vertrauen Autoritäten, deswegen verwendet man diese in der Werbepsychologie, um dem werbenden Unternehmen oder dem Produkt mehr Glaubwürdigkeit zu geben. Auch dieser Punkt hat einen enormen Hebeleffekt für die Kauf- oder Kontaktquote auf Ihrer Website. Autoritäten sind z.B.

  • Eine Zeitung oder anderes Medium, dass einmal etwas Gutes oder allgemein Ihre Produktgruppe oder Art der Dienstleistung gesagt hat
  • Ein Fachmann, der einmal etwas Gutes über Sie oder allgemein Ihre Produktgruppe oder Art der Dienstleistung gesagt hat
  • Bekannte Menschen, die einmal etwas Gutes über Sie gesagt haben

Newsletter

Sign up to our newsletter